Mit der Aufnahme in die Schule unterliegt Ihr Kind der Schulpflicht. Dieser Umstand bedeutet für Sie die Verpflichtung, für einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen.
Auch Sport- und Schwimmunterricht sind Pflichtunterricht.
Ist Ihr Kind krank, so benachrichtigen Sie die Klassenlehrerin bis zum 3. Fehltag schriftlich. Wir bitten Sie aber zusätzlich schon am ersten Tag um eine kurze Mitteilung über ein Nachbarskind oder einen Mitschüler – zur Sicherheit Ihres eigenen Kindes. Bitte rufen Sie nach Möglichkeit nicht im Sekretariat an. Auch bei Versäumnissen von einer Schulstunde bitten wir um eine kurze Mitteilung.
Die Klassenlehrerin ist für Ihr Kind die erste und wesentliche Bezugsperson in der Schule. Nach Möglichkeit erteilt sie den größten Teil des Unterrichts. Sie ist die wichtigste Ansprechpartnerin für die Eltern. Wenden Sie sich bitte mit Fragen und Problemen zuerst an sie. Sie kennt die Situation, die Ihr Kind betrifft am besten und wird als Erste raten können. Oft lassen sich auch vermeintliche Problem schon durch ein kurzes Gespräch klären. Selbstverständlich räumen wir Ihnen nach vorheriger Absprache auch kurzfristig einen Gesprächstermin ein
Bitte melden Sie sich über SchoolFox zu einem Gespräch an, damit wir auch ausreichend Zeit für Sie haben. Die Pausen stehen für Elterngespräche aus organisatorischen Gründen nicht zur Verfügung.
Elternabende sind nicht nur wichtig für den Kontakt zwischen Schule und Elternhaus, sie bieten Ihnen auch die Möglichkeit sich regelmäßig über das Schulleben Ihres Kindes und den Stand des Lernens in der Schule zu informieren. Die Klassenlehrerin freut sich über rege Teilnahme. Entscheidungen die auf diesen Elternabenden getroffen werden sind für die Klasse verbindlich. Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über die Inhalte und getroffenen Beschlüsse.
Sollten private Gründe ausnahmsweise den Schulbesuch Ihres Kindes verhindern, so sprechen Sie dies bitte vorher mit der Klassenlehrerin ab. Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien kann nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Begründung gewährt werden. Diese Anträge sind 3 Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung schriftlich mit Begründung einzureichen. Solche Beurlaubungen dürfen nur einmal während der Grundschulzeit genehmigt werden.
Bei Unterrichtsausfall durch Erkrankung einer Lehrkraft werden Sie durch SchoolFox verständigt.
Schüler des 1. und 2. Schuljahres werden nur frühzeitiger entlassen, wenn wir uns vergewissert haben, dass eine Betreuung durch die Eltern oder einer anderen Bezugsperson gewährleistet ist.
Fundsachen werden jeweils zum Ende des Schulhalbjahres, d. h. zum 01.02. jeden Jahres und zum Beginn der Sommerferien bei Nichtabholung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen (Adresse, Name, Telefonnummer, zusätzliche Notfallrufnummern usw.) unverzüglich mit! Dies sollte über das Sekretariat (932290) erfolgen.
Marxheimer Schule
Grundschule des Main-Taunus-Kreises