NEWS

Testpflicht und Einverständniserklärung

Liebe Eltern,

vor den Osterferien haben wir Ihnen die Einverständniserklärung für den freiwilligen Selbsttest Ihrer Kinder zukommen lassen.

Da es inzwischen eine Testpflicht gibt, müssen wir Sie bitten, uns die angehängte Einwilligungserklärung erneut auszufüllen.

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/einwilligungserklaerung.pdf

Wir möchten mit Ihren Kindern am 19.4. einen guten Start nach den Ferien haben. Wir sind froh, dass die Schulen nicht wieder komplett in den Distanzunterricht gehen müssen. Die Selbsttests zweimal in der Woche – Montag und Donnerstag – werden uns hoffentlich dabei helfen.

Wir werden uns als Kollegium zunächst selbst eine Einweisung geben lassen, wie diese Tests durchgeführt werden.

Montag wird – ausnahmsweise ohne Frühbetreuung und Bili für die dritten Klassen – mit dem Selbsttest in allen Gruppen starten. Vorher testen wir uns natürlich alle als Betreuer.

Damit wir einen solchen unaufgeregten Start hinbekommen, brauchen wir Ihre Unterstützung.

Uns ist es besonders wichtig, dass wir die Kinder behutsam darauf vorbereiten, dass es positive Testergebnisse geben kann, ohne dass dies etwas Beängstigendes bedeuten muss. Kinder bei uns an der Schule wurden ja schon positiv getestet ohne Symptome zu bekommen. Ein positiver Test bedeutet erst mal nur, dass beim Arzt nachgetestet werden muss. Sollte ein Selbsttest positiv sein, werden wir Sie umgehend anrufen, damit Sie mit Ihrem Kind zum Arzt gehen können und uns mit dem Gesundheitsamt absprechen. Die anderen Kinder haben weiter Unterricht.

Bitte geben Sie Ihrem Kind entweder die ausgefüllte Einwilligung oder einen aktuelles negatives Testergebnis aus einem Bürgertest mit (nicht älter als 72 Stunden).

Wir müssen noch vor dem Betreten des Klassenraums kontrollieren, dass alle Kinder eine dieser beiden Bescheinigungen dabei haben. Ältere Kinder (3. und 4. Klasse) ohne Bescheinigung müssen wir wieder nach Hause schicken. Jüngere Kinder abholen lassen. Dies kann zu der Situation führen, dass Kinder verschiedener Lerngruppen nicht unterrichtet werden können, weil sie keine Bescheinigung dabei haben. Dies möchten wir unbedingt verhindern, deshalb bitten wir Sie unbedingt, Ihr Kind zuhause zu lassen, wenn Sie weder Bürgertest noch Selbsttest wollen und uns dies im Vorfeld schriftlich mitzuteilen. Alle anderen Kinder bitte mit Bescheinigung schicken, damit wir gemeinsam testen und dann hoffentlich unbesorgt miteinander arbeiten können.

Solange diese Regelung anhält, werden wir die Kinder montags und donnerstags zu Unterrichtsbeginn sich selbst testen lassen.

Ich wünsche uns allen zeitnah eine Rückkehr zu normaleren Zeiten.


2/2

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest