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Was ist zu beachten, wenn Sie Urlaub in einem Land gemacht haben, dass als Risikoland eingestuft ist

Manchmal ist eine Reise unaufschiebbar auch wenn es in ein Land geht, welches zurzeit als Risikogebiet gilt. In diesem Zusammenhang bin ich verpflichtet Sie auf wichtige Informationen für die Rückkehr nach Deutschland nach einer Reise aus einem Risikoland aufmerksam zu machen:

  1. Wenn Sie zuhause angekommen sind, müssen Sie sich beim Gesundheitsamt in Ihrer Nähe melden.

Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/

  • Sie müssen für 14 Tage zuhause bleiben und dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen. Dieses schließt den Schulbesuch in diesen 14 Tagen aus.

           In diesem Fall wird die Schulpflicht von zuhause aus erfüllt.

  • Wenn Sie sich in dieser Zeit krank fühlen, müssen Sie sich wieder beim Gesundheitsamt melden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/fremdsprachliche-informationen

An dieser Stelle weise ich auch noch einmal daraufhin, dass grundsätzlich bei Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheiten vom Schulbesuch abzusehen ist.    

Bitte informieren Sie sich unbedingt, ob Ihr Reiseland oder Ihre Reiseregion zum Zeitpunkt der Rückkehr zu einem sogenannten Risikogebiet gehört. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

In diesemFall sind Sie und Ihre Kinder verpflichtet, – wie oben beschrieben – 14 Tage zuhause zu bleiben.

Wenn Sie hiervon betroffen sind, melden Sie sich spätestens am ersten Schultag im Sekretariat der Schule.

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